AfD-Anhänger stehen vor einer Schule.

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Kinder und Bildung

Das kannst du als Lehrkraft tun, wenn die AfD regiert

Was, wenn die AfD den Bildungsminister stellt? Eine Anleitung zum Widerstand in fünfeinhalb Schritten.

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In der Landesverfassung wird folgender Satz aufgenommen: „Die Kinder sind im Geist der Liebe zu ihrer Heimat und dem deutschen Volk zu erziehen.“ An öffentlichen Schulen wird ab sofort täglich die deutsche Bundesflagge gehisst; das Zeigen von Regenbogenflaggen hingegen ist verboten. Das gemeinsame Singen der Nationalhymne ist nun fester Bestandteil schulischer Feierlichkeiten.

Dem Projekt „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ wird das Geld gestrichen. Echten Rassismus gibt es schließlich kaum noch.

Im Geschichtsunterricht gibt es ab sofort einen Schwerpunkt auf dem 19. Jahrhundert und der Erfolgsgeschichte des 1871 gegründeten Deutschen Reiches, das als Vorbild in Wissenschaft, Kultur und Wirtschaft zu dienen hat.

Kinder von Geflüchteten werden in Sonderklassen abgeschoben. Die Inklusion wird beendet.

So sähe die Schulpolitik aus, wenn die AfD in Sachsen-Anhalt umsetzt, was sie heute fordert.

In Sachsen-Anhalt liegt die Partei laut aktuellen Umfragen kurz vor der Wahl bei mehr als 40 Prozent, obwohl der Landesverfassungsschutz den Landesverband bereits 2023 als gesichert rechtsextremistisch eingestuft hatte. In Mecklenburg-Vorpommern liegt die AfD bei rund 35 Prozent der Stimmen.

Ein AfD-geführtes Bildungsministerium ist kein abstraktes Zukunftsszenario mehr, es könnte in wenigen Wochen bereits Realität sein. Lehrkräfte können sich allerdings wehren, wenn es so weit ist.

Wie weit reicht die Macht im Bildungsministerium?⬆ nach oben

Die AfD schielt aus gutem Grund seit Jahren auf die Schulen der Republik. Wer die Schule kontrolliert, prägt die Gesellschaft von morgen. Im Gegensatz zu den meisten anderen politischen Feldern ist Bildung Sache der Bundesländer.

Ein AfD-geführtes Bildungsministerium wäre besonders mächtig, weil nicht das Parlament den Schulalltag prägt, sondern das Ministerium – per Verordnung, Richtlinie, Anweisung. Es könnte Fächer abschaffen, etwa den Sexualkundeunterricht, den die Partei als „Frühsexualisierung“ verteufelt. Sie kann andere neue Fächer einführen oder bestehende länger oder kürzer unterrichten lassen. Unerwünschte Lehrwerke könnten entzogen oder durch politisch opportune Materialien ersetzt werden.

Viele ministerielle Anweisungen an Schulleitungen und Schulämter sind nicht einmal veröffentlichungspflichtig. Die Öffentlichkeit würde davon kaum etwas mitbekommen.

Anstatt die Verbrechen des Nationalsozialismus offen zu leugnen (was illegal wäre), könnte das Ministerium den Lehrplan so umbauen, dass der Fokus verschoben wird. Das hat die Partei in Sachsen-Anhalt bereits angekündigt, siehe oben. Es könnte angeordnet werden, vor allem die Befreiungskriege oder die Reichsgründung intensiv zu behandeln, sodass am Ende des Schuljahres nur noch wenige Unterrichtsstunden für die Jahre 1933 bis 1945 übrig blieben.

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Das Bildungsministerium ist oberste Dienstbehörde aller Lehrkräfte und kann Druck ausüben. Gegen Lehrkräfte, die sich kritisch äußern, könnten formale Disziplinarverfahren eingeleitet werden, unter dem Vorwand, sie hätten gegen das Mäßigungs- oder Neutralitätsgebot verstoßen. Schon das Versenden von offiziellen, aber rechtlich unverbindlichen Rundschreiben, in denen Lehrkräfte an ihre Neutralitätspflicht erinnert werden, kann ausreichen, um Unsicherheit zu stiften.

Welche Möglichkeiten haben Lehrkräfte also, wenn sie solche Veränderungen nicht einfach hinnehmen wollen?

Schritt 1: Gleichgesinnte suchen⬆ nach oben

Unsere Recherche mit dem ZDF Magazin Royale im vergangenen Jahr hat gezeigt, dass sich viele Lehrkräfte, die sich gegen Rechtsextremismus einsetzen, alleingelassen fühlen. Aber wir haben auch gesehen: Sie sind nicht alleine, sie wissen nur häufig nicht voneinander.

Widerstand gelingt aber nur zusammen.

Gegen den Druck von Rechtsaußen hilft kollektive Solidarität. Lehrkräfte können im Kollegium gezielt nach Mitstreiter:innen suchen. Wenn sie trotz aller Bemühungen das Gefühl haben, alleine zu sein, dann gibt es immer noch die Möglichkeit, sich außerhalb der eigenen Schule Unterstützung zu suchen. Sei es bei Gewerkschaften wie der GEW oder bei Vereinen wie Teachers for Future, in dem sich Lehrer:innen vernetzen, die sich aktiv für die Demokratie einsetzen wollen.

Oder sie gründen ein eigenes Netzwerk, wie es zum Beispiel Nicole Schweiß vom „Kleine Pause“-Podcast gemacht hat. Sie hat einen Stammtisch ins Leben gerufen, bei dem sich Lehrer:innen in Köln über genau diese Themen austauschen können.

Schritt 2: Die pädagogische Freiheit ausschöpfen⬆ nach oben

Schulen stehen zwar unter staatlicher Aufsicht, Lehrkräfte müssen sich an Gesetze und Lehrpläne halten. Aber das heißt nicht, dass ein Ministerium jede einzelne Unterrichtsstunde bis ins Detail steuern kann.

Es kann das auch nicht kontrollieren. In den Schulgesetzen und Dienstordnungen der Länder ist Lehrkräften ausdrücklich ein eigener pädagogischer Gestaltungsspielraum eingeräumt.

Diese pädagogische Freiheit betrifft vor allem die konkrete Gestaltung des Unterrichts. Lehrkräfte entscheiden innerhalb der geltenden Vorgaben über Methoden, Materialien und auch darüber, anhand welcher Beispiele, Texte oder Lektüren sie die vorgesehenen Kompetenzen und Inhalte vermitteln. Sie können Themen vertiefen, aktuelle Bezüge herstellen und, soweit der jeweilige Lehrplan das zulässt, Schwerpunkte setzen oder größere Themen exemplarisch behandeln. Lehrpläne geben also häufig Ziele, Kompetenzen und bestimmte Inhalte vor, lassen aber Spielraum bei der Frage, wie diese erreicht werden.

Angenommen, ein neuer Lehrplan verlangt, die deutsche Nationalstaatsbildung im 19. Jahrhundert ausführlicher zu behandeln und legt dabei einen starken Schwerpunkt auf nationale Einheit und Identität. Eine Lehrkraft kann diese Vorgabe nicht einfach überspringen. Sie kann aber selbst entscheiden, wie sie das Thema vermittelt. Sie kann etwa neben der Reichsgründung 1871 auch die Ausgrenzung von Minderheiten, den damaligen Antisemitismus, die Rolle des Militarismus oder unterschiedliche Vorstellungen davon behandeln, wer überhaupt zur Nation gehören sollte.

Sie kann entsprechende Quellen auswählen, Schüler:innen verschiedene zeitgenössische Positionen vergleichen lassen und die Folgen nationalistischer Vorstellungen diskutieren. Die Lehrplanvorgabe wird damit erfüllt, ohne dass die Lehrkraft eine möglicherweise politisch gewünschte Deutung übernehmen muss.

Schritt 3: Aktiv für Menschenwürde und Verfassungswerte eintreten⬆ nach oben

Lehrkräfte müssen nicht politisch neutral in dem Sinne sein, dass sie zu jeder Aussage schweigen oder alle Positionen gleichwertig behandeln müssen. Schule ist kein neutraler Raum. Ihr staatlicher Bildungsauftrag ist ausdrücklich an die Menschenwürde, die Grundrechte und die demokratische Verfassungsordnung gebunden.

Das bedeutet: Lehrkräfte dürfen keine Wahlempfehlungen geben, im Unterricht keine Parteipropaganda betreiben und Schüler:innen nicht zu einer bestimmten politischen Haltung drängen. Was in Politik und Wissenschaft tatsächlich kontrovers ist, muss auch im Unterricht kontrovers dargestellt werden. Das ist der Kern des sogenannten Beutelsbacher Konsenses, der allerdings selbst kein Gesetz und vor allem kein Neutralitätsgebot ist. Er ist eine Vereinbarung darüber, wie Politikunterricht sein sollte.

Wo Menschenwürde, Gleichberechtigung oder die demokratische Grundordnung angegriffen werden, endet deshalb die vermeintliche Pflicht zur Neutralität. Eine rassistische Aussage muss eine Lehrkraft beispielsweise nicht als eine von zwei gleichermaßen legitimen Positionen neben eine menschenrechtliche Position stellen. Sie darf (und je nach Situation muss sie) widersprechen, falsche Tatsachenbehauptungen richtigstellen, Diskriminierung benennen und erklären, welche Grenzen das Grundgesetz setzt.

Das bleibt auch dann so, wenn die AfD das Bildungsministerium führt und von Schulen mehr Neutralität verlangt. Ein Ministerium kann von Lehrkräften parteipolitische Zurückhaltung verlangen. Es kann aus dieser Zurückhaltung aber keine Pflicht ableiten, gegenüber Rassismus, Antisemitismus, der Missachtung der Menschenwürde oder Angriffen auf grundlegende demokratische Prinzipien neutral zu bleiben.

Schritt 4: Den Datenschutz nutzen⬆ nach oben

Auch gegen Melde- oder Denunziationsportale gibt es rechtliche Möglichkeiten. Werden dabei Namen von Lehrkräften zusammen mit ihren politischen Äußerungen erfasst, können besonders geschützte personenbezogene Daten betroffen sein. Denn Artikel 9 der Datenschutz-Grundverordnung zählt Daten, aus denen politische Meinungen hervorgehen, zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten. Ihre Verarbeitung ist grundsätzlich verboten und nur unter bestimmten, eng geregelten Voraussetzungen zulässig.

Betroffene sollten deshalb nicht einfach hinnehmen, dass ihre Äußerungen gesammelt, gespeichert oder weitergegeben werden. Soweit die DSGVO anwendbar ist, können sie unter anderem Auskunft darüber verlangen, welche Daten über sie gespeichert werden, gegebenenfalls deren Löschen fordern und sich beim zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten beschweren.

Auch wenn die AfD das Bildungsministerium kontrolliert, untersteht der Landesdatenschutzbeauftragte nicht dem Ministerium. Die Datenschutzaufsichtsbehörden müssen nach europäischem Recht unabhängig handeln und dürfen keine Weisungen einer Regierung entgegennehmen. Betroffene Lehrkräfte können sich deshalb weiterhin mit einer Beschwerde an sie wenden.

Schritt 5: Rechtswidrigen Anweisungen widersprechen⬆ nach oben

Nicht jede problematische Anweisung muss sofort hingenommen oder vor Gericht angegriffen werden. Lehrkräfte können zunächst die verwaltungsinternen und parlamentarischen Beschwerdewege nutzen: Sie können sich an Vorgesetzte oder die Schulaufsicht wenden, Entscheidungen überprüfen lassen oder eine Petition an den Landtag richten. Für verbeamtete Lehrkräfte kommt bei möglicherweise rechtswidrigen dienstlichen Anweisungen noch ein besonderes Instrument hinzu: die Remonstration.

Das Beamtenrecht verpflichtet sie dazu, für die Rechtmäßigkeit ihres eigenen dienstlichen Handelns einzustehen. Haben sie Bedenken gegen eine dienstliche Anordnung, müssen sie diese unverzüglich auf dem Dienstweg geltend machen, sie müssen also remonstrieren.

Hält die vorgesetzte Stelle an der Anordnung fest, müssen sie sich mit ihren Bedenken an die nächsthöhere Stelle wenden. Erst wenn auch diese die Weisung bestätigt, muss sie grundsätzlich ausgeführt werden. Die Lehrkraft ist dann von der persönlichen Verantwortung für deren Rechtmäßigkeit befreit. Eine Ausnahme gilt unter anderem, wenn die Anordnung die Menschenwürde verletzt oder erkennbar eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit verlangt. Auf Wunsch muss die Bestätigung schriftlich erfolgen.

Das kann gerade dann wichtig werden, wenn ein Bildungsministerium versucht, über Erlasse oder Weisungen in die Arbeit von Schulen einzugreifen. Hält eine Lehrkraft beispielsweise eine neue Anweisung für unvereinbar mit dem Schulgesetz, den Grundrechten oder anderem höherrangigen Recht, kann und muss sie diese Bedenken auf dem Dienstweg vorbringen. Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn eine Landesregierung zuvor das Schulgesetz geändert hat: Auch ein neues Gesetz muss mit dem Grundgesetz und anderem höherrangigen Recht vereinbar sein.

Die Remonstration gibt Lehrkräften allerdings kein Vetorecht. Wird die Anordnung nach dem vorgeschriebenen Verfahren bestätigt, müssen sie ihr in aller Regel folgen, solange keine der gesetzlichen Ausnahmen greift. Was uns zu einem letzten, halben Schritt bringt.

Schritt 5½: Bummeln⬆ nach oben

Der Autor Arne Semsrott schildert in seinem Buch „Machtübernahme“, wie die AfD in der Regierung schleichend die Demokratie zersetzen könnte und was jede:r dagegen tun kann. Beschäftigten in staatlichen Institutionen empfiehlt er, den Verwaltungsapparat selbst als Schutzmechanismus zu nutzen. Gemeint ist damit nicht, rechtswidrig die Arbeit einzustellen oder Anweisungen einfach zu ignorieren. Sondern: sehr genau arbeiten, nachfragen, konkretisieren lassen und auf die Einhaltung aller vorgesehenen Verfahren bestehen.

Ist eine Anweisung unklar, kann eine Lehrkraft beispielsweise nachfragen, was genau damit gemeint ist und auf welcher Rechtsgrundlage sie beruht. Sie kann um eine schriftliche Weisung bitten, klären lassen, wer für eine Entscheidung zuständig ist, welche Fälle genau erfasst sein sollen oder wie eine Vorgabe mit anderen bestehenden Regelungen zusammenpasst. Je weitreichender und ungewöhnlicher eine Anweisung ist, desto mehr solcher Fragen können sich stellen. Statt eine politische Vorgabe möglichst schnell und großzügig umzusetzen, wird sie also buchstabengetreu geprüft und erst dann ausgeführt, wenn geklärt ist, was tatsächlich verlangt wird.

Auf Schulen übertragen könnte das bedeuten: Ein Ministerium verlangt, bestimmte politische Äußerungen von Schüler:innen oder Lehrkräften zu melden. Statt sofort Listen anzulegen, fragt die Schulleitung zurück: Welche Äußerungen genau sind gemeint? Wer entscheidet, was meldepflichtig ist? Auf welcher Rechtsgrundlage sollen personenbezogene Daten übermittelt werden? Wie ist das mit dem Datenschutz vereinbar? Muss die Anweisung schriftlich erfolgen? Jede dieser Fragen zwingt die übergeordnete Stelle, Verantwortung zu übernehmen und ihre Vorgabe zu präzisieren.

Der Spielraum hat allerdings Grenzen. Beamt:innen dürfen ihre Dienstpflichten nicht vorsätzlich verletzen, vorgeschriebene Fristen verschleppen oder eine rechtmäßige Weisung einfach sabotieren. Kollektiver Bummelstreik ist für Beamte verboten. Aber wo eine autoritär geführte Verwaltung auf schnelle und bereitwillige Umsetzung angewiesen ist, können Nachfragen, Dokumentation und das Beharren auf korrekten Verfahren Zeit kosten. Und zugleich sichtbar machen, was vom Ministerium tatsächlich verlangt wird.

Das vielleicht Wichtigste⬆ nach oben

Und das vielleicht Wichtigste: Bleiben. Nicht vorschnell gehen. Wenn demokratisch orientierte Lehrkräfte, Schulleitungen und Verwaltungsbeamt:innen aus Angst oder Frust kündigen, werden genau die Stellen frei, die eine autoritäre Regierung anschließend leichter neu besetzen kann.


Redaktion: Rico Grimm, Schlussredaktion: Susan Mücke, Bildredaktion: Sören Frey, Audioversion: Iris Hochberger und Christian Melchert

Das kannst du als Lehrkraft tun, wenn die AfD regiert

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