Die Silhouette von Alice Weidel vor einer AfD-Gegendemo mit Plakaten.

Jens Schlueter/Freier Fotograf/NurPhoto/Kontributor/Getty Images

Politik und Macht

Kommentar: Die AfD wird nicht verboten – get over it!

Wer Angst vor der AfD hat, sollte nicht auf ein Verbot hoffen, sondern die Zeit für etwas anderes nutzen.

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Im Juni stand der AfD-Politiker Björn Höcke in Thüringen auf einer Bühne und redete über Fußball. Wenn die Nationalmannschaft aus Kamerun mit der aus Deutschland das Trikot tausche, dann wisse man ja gar nicht … äh! Er schlägt sich die Hand vor den Mund, das Publikum lacht. „Ihr wisst, was ich meine“, sagt Höcke. Und falls es jemand nicht verstanden hat, sagt er es doch direkt: „Wenn man das Trikot tauscht, weiß man gar nicht, wer ist jetzt von welcher Mannschaft.“

Die Szene illustriert, was seit Jahren auch das Fazit jedes AfD-Parteitages ist. Die Partei wird immer radikaler und macht sich nicht einmal mehr die Mühe, das zu verstecken. Das zeigte zuletzt auch ein Rechtsgutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Nach der Auswertung von über drei Millionen Datenpunkten kam ein Expertenteam „zu dem eindeutigen Ergebnis, dass die AfD verfassungswidrig ist“, so Gutachtenleiter Bijan Moini. „Das bedeutet, dass ein zulässiger Verbotsantrag nach unserer Einschätzung wahrscheinlich Erfolg hätte.“

Seither debattieren Politik, Medien und Zivilgesellschaft über ein Parteiverbotsverfahren. Wieder einmal. Die Debatte ist fast so alt wie die Partei selbst. Und wer durch das Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte liest, findet vor allem: nichts Neues. Der Extremismus der Partei ist seit Jahren bekannt. Die Sehnsucht nach einem Verbotsverfahren speist sich aus dem Wunsch, das Offensichtliche endlich durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt zu bekommen.

Es ist an der Zeit, diese Sehnsucht zu Grabe zu tragen. Es ist Zeitverschwendung, sich ständig mit einem Verbotsverfahren zu beschäftigen. Denn dafür fehlt schlichtweg der politische Wille von Schwarz-Rot. Und es rettet auch nicht zwingend die Demokratie. Das zeigt auch ein Blick in die Geschichte der Weimarer Republik.

Ja, ein Parteiverbotsverfahren ist eine juristische Angelegenheit, aber …⬆ nach oben

Argumente für ein Verbotsverfahren gegen die AfD gibt es viele. Das Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte kommt auf rund 3.000 Seiten zu dem Schluss, dass die Partei darauf abzielt, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen, planvoll vorgeht und auch über das Potenzial verfügt, ihre Ziele umzusetzen.

Man könnte es also versuchen, einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einreichen und schauen, was passiert. Befürworter:innen, wie zum Beispiel die Politikwissenschaftlerin Natascha Strobl, betonen dabei regelmäßig, ein solches Parteiverbotsverfahren sei ein juristisches Verfahren, keine politische Auseinandersetzung. Das stimmt auch. Ob eine Partei in Deutschland verboten wird, entscheidet am Ende das Bundesverfassungsgericht, nicht Politik oder Zivilgesellschaft.

Aber die Beantragung eines Verbotsverfahrens ist sehr wohl politisch. Es ist die politische Konkurrenz der AfD, die es beantragen müsste. Laut Artikel 21 des Grundgesetzes können Bundestag, Bundesrat und die Bundesregierung diesen Schritt gehen.

Die Ampel-Koalition hat es nicht getan. Auch Schwarz-Rot wird es nicht tun. Natürlich weiß die Koalition um den Extremismus der AfD. Die Union bezeichnete die Partei in einer Broschüre kürzlich als „demokratieschädlich“, „völkisch“ und „antisemitisch“. Sie sei eine „Gefahr für unser Land“. Dennoch gibt es keinen Kabinettsbeschluss für einen Antrag in Karlsruhe. Es gibt auch keinen Bundestagsbeschluss, den die Koalition mit ihrer Mehrheit herstellen könnte.

Die Debatte über ein Verbotsverfahren bleibt also im Konjunktiv, wahrscheinlich wäre ein AfD-Verbotsverfahren erfolgreich. Der Grund für den Konjunktiv ist, genau, politisch: Trotz ausreichender Beweislage traut sich niemand, ein solches Verfahren zu beantragen.

Die Koalition hat Angst vor der AfD-Wählerschaft und einer Niederlage⬆ nach oben

Ein Parteiverbotsverfahren dauert. Zwischen Antrag und Urteil im letzten Verbotsverfahren gegen die NPD vergingen über drei Jahre. Es könnte also nicht dabei helfen, die unmittelbaren Bedrohungen durch die AfD abzuwenden. Die Partei könnte schon im Herbst in Sachsen-Anhalt regieren. Zugleich führt sie deutschlandweit sämtliche Umfragen an und will 2029 in die Bundesregierung.

Aus ihrer Stärke könnte man schließen, dass eine Überprüfung ihrer Verfassungsfeindlichkeit dringlicher denn je ist. Sollte man etwa abwarten, bis die Partei ihre Leute in ausreichend Positionen gebracht hat, um ein solches Verfahren zu verhindern?

2017 lehnte das Bundesverfassungsgericht ein NPD-Verbot ab, weil die Partei zu bedeutungslos sei, um ihre verfassungsfeindlichen Ziele durchzusetzen. Die Richter:innen begründeten das damit, dass die NPD zwar eine verfassungsfeindliche Gesinnung habe, aber nicht das „Potenzial“, die Demokratie zu beseitigen. Jetzt steht in Deutschland eine rechtsradikale Partei in den Umfragen bei 30 Prozent. Potenzial hat sie. Aber je mächtiger und einflussreicher die AfD, desto größer die Angst der anderen Parteien.

Da ist erstens die Angst vor der AfD-Wählerschaft. Die Politikwissenschaftlerin Natascha Strobl argumentiert richtig, dass bei einem Parteiverbotsverfahren nicht die Wähler:innen verboten werden. Es wird überprüft, ob eine Parteistruktur verboten wird. Doch Union und SPD versuchen seit Jahren, die Wählerschaft der AfD zu umwerben. Sie warnen vor dem Untergang der Demokratie, während sie gleichzeitig versuchen, die Wählerschaft der AfD durch das Kopieren von deren Positionen zurückzugewinnen und machen sie dadurch größer und mächtiger. So mächtig, dass sie sich nicht mehr trauen, ein Verbotsverfahren zu beantragen.

Denn die zweite Angst, die die Koalition lähmt, ist die Angst vor dem Scheitern. Dahinter steht die Furcht, dass ein Verbotsverfahren vor allem der AfD nützen könnte. Die Partei könnte sich hervorragend als Märtyrer-Partei inszenieren, als Opfer eines Systems aus Altparteien, das sie politisch nicht schlagen kann. Dadurch könnte die AfD, so die Befürchtung, den nötigen Wählerschub bekommen, sodass eine Regierung nach der Bundestagswahl 2029 nur mit der AfD möglich ist. Sprich, ein Verbotsverfahren gibt der AfD aufgrund seiner juristischen Natur und damit seiner Länge die Zeit, eine dramatische Opfererzählung zu kultivieren. Scheitert es, stärkt das möglicherweise die Partei. Dauert es jahrelang, ebenfalls.

Parteiverbote retten die Demokratie nicht⬆ nach oben

Als der Parlamentarische Rat nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges das Grundgesetz erarbeitete, wollte man eine zentrale Lehre aus der NS-Zeit ziehen: Eine Demokratie muss sich gegen die Feinde von innen verteidigen können. Feinde, die sich demokratischer Mittel bedienen, um die Demokratie abzuschaffen. Die Möglichkeit, durch das Bundesverfassungsgericht politische Parteien zu verbieten, war eines der Resultate.

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Die Hürden für Parteiverbote in Deutschland sind hoch. Auch, weil die NSDAP im Juli 1933 die politische Konkurrenz verbot. Sie tat das legal, weil Parteien in der Weimarer Republik durch einfache Gesetze verboten werden konnten. Was kaum bekannt ist: Auch die NSDAP wurde in der Weimarer Republik verboten. Zum ersten Mal 1922 in einigen Ländern, nach dem Hitlerputsch 1923 vorübergehend reichsweit. Parteivermögen wurde konfisziert, die Geschäftsstelle geschlossen, das publizistische Parteiorgan „Völkischer Beobachter“ verboten.

Das hat ihren Aufstieg langfristig nicht verhindert. Der Historiker Martin Sabrow argumentiert deshalb in der Taz, dass die Weimarer Republik nicht an mangelnder Wehrhaftigkeit scheiterte. „Ausschlaggebend für Hitlers Aufstieg war nicht die Rechtslage, sondern die grassierende und wachsende Verachtung der Republik in der Gesellschaft“, sagt er.

Man muss kein Historiker sein, um hier eine Parallele zur Gegenwart zu sehen.

Insofern müssen wir die Debatte als das benennen, was sie inzwischen ist: das verzweifelte Wunschdenken einer progressiven Zivilgesellschaft, die sich nicht mehr anders zu helfen weiß. Wer sich an die Hoffnung eines solchen Verfahrens klammert, verschwendet Energie. Energie, die notwendig ist, um der AfD auf den Straßen, im Parlament und in den Schulen zu begegnen.

Sich von der Hoffnung auf ein Parteiverbot zu verabschieden, heißt nicht, die AfD zu normalisieren oder vor ihr zu kapitulieren. Wir müssen, wie der Philosoph Walter Benjamin schon 1929 in seinem Essay „Der Sürrealismus“ forderte, „den Pessimismus organisieren“. Benjamin forderte radikales Misstrauen gegenüber jedem Denken, das blindlings Hoffnung oder Fortschritt verspricht. Stattdessen sollten wir die wahre Lage der Dinge erkennen, um die pessimistische Erkenntnis anschließend in eine politische Praxis zu überführen.

Wer Angst vor der AfD hat, sollte die Hoffnung auf ein Verbotsverfahren aufgeben, um endlich zu handeln, sich zu organisieren und politische Visionen zu entwickeln, die sie langfristig kleinhalten.


Redaktion: Isolde Ruhdorfer, Schlussredaktion: Susan Mücke, Bildredaktion: Sören Frey, Audioversion: Christian Melchert

Die AfD wird nicht verboten – get over it!

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