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Mit manchen Ideen war Martin Luther seiner Zeit voraus. Zum Beispiel, als er 1524 ein Schreiben an die „Ratsherren aller Städte deutschen Landes“ richtete. Er argumentierte, dass weder Eltern noch die Kirche allein für die Bildung sorgen könnten und dass die weltliche Obrigkeit – aka die Stadträte – hier die Verantwortung übernehmen müssten.
Nur: So richtig Anklang fand seine Idee nicht.
Rund 200 Jahre später, Anfang des 18. Jahrhunderts, schoss Friedrich Wilhelm I. eine sehr ähnliche Erkenntnis durch den Kopf: „Wir vernehmen missfällig, dass die Eltern, absonderlich auf dem Lande, in Schickung ihrer Kinder zur Schule sich sehr säumig erzeigen. […] Und dadurch die arme Jugend in große Unwissenheit, was das Lesen, Schreiben und Rechnen betrifft, aufwachsen lassen.“
Die Kinder wuchsen in großer Unwissenheit auf, denn: Die Meisten von ihnen gingen immer noch nicht zur Schule. Am 28. September 1717 verordnete Friedrich Wilhelm I. (er war damals selbst erst 29 Jahre alt) schließlich: Alle Fünf- bis Zwölfjährigen sollten die Schulbank drücken, sogar die Mädchen. Im Winter gerne täglich. Im Sommer werden die Kinder zwar auf den Feldern gebraucht, aber wenigstens ein- bis zweimal die Woche sollte drin sein.
War genervt davon, dass viele Eltern sich in der Schickung ihrer Kinder in die Schule viel zu säumig erzeigten: Friedrich Wilhelm I. Gemälde von Antoine Pesne, um 1733.
Ähnliche Bestimmungen gab es wohl bereits in einigen Fürstentümern, aber weil Preußen damals sehr bedeutend war, gehört dieses Edikt als formeller Erlass von Friedrich Wilhelm I. zu den Meilensteinen deutscher Bildungsgeschichte. Eine Schulpflicht im heutigen Sinne beschloss der Soldatenkönig (so wurde er genannt) damals allerdings nicht. Die kam erst deutlich später.
Und damit willkommen zur vierten Ausgabe unserer Serie „War halt schon immer so“, in der wir uns die Ursprünge des heutigen Schulsystems genauer anschauen. Letzte Woche hatte Lea euch gefragt, ob die Grundschule in allen Bundesländern lieber sechs statt vier Jahre lang gehen sollte. 95 Prozent von euch sagten ja – nur fünf Prozent fanden, dass vier Jahre reichen. Einige haben uns auch geschrieben, dass selbst sechs Jahre nicht lang genug sind. Fair. Heute wird es aber noch grundsätzlicher. Es geht um die Schulpflicht. Hier kannst du unsere Serie kostenlos abonnieren.
Die Verantwortung hatte: der Hausvater⬆ nach oben
Das Edikt vom Soldatenkönig blieb relativ folgenlos. Das hatte der König allerdings durchaus mit zu verantworten, denn sein Staat steuerte nicht sonderlich viel dazu bei. Die Lehrkräfte durchliefen keine besondere Ausbildung und unterrichteten eher freiwillig (sie wurden gar nicht oder sehr schlecht bezahlt), es handelte sich oftmals um Soldaten oder Handwerker. Wer halbwegs lesen und schreiben konnte, hatte das Zeug zum Lehrer. Der westfälische Unternehmer Friedrich Harkort klagte noch 1842 rückblickend, dass „Schneider, Bediente, Unterofficiere und Küster häufig die armselige Leuchte des Unterrichtes in jene düsteren Winkel der Mißhandlung und des Zwanges“ trugen, „welche man Schulen nannte.“
Die Kinder mussten arbeiten und hatten kaum Zeit, zur Schule zu gehen (von denen es sowieso viel zu wenige gab). Erst als Friedrich II. (der Enkelsohn vom Soldatenkönig) 1763 das Generallandschulreglement erließ, wurde mit der Schulpflicht auch ein fester Lehrplan verbunden, der von ausgebildeten Lehrern unterrichtet werden sollte.
Eine richtige Schulpflicht war aber auch das nicht. Noch in den Bestimmungen des Allgemeinen Landrechts für die preußischen Staaten von 1794 hieß es im 12. Titel „Von niedern und höhern Schulen“: „Jeder Einwohner, welcher den nöthigen Unterricht für seine Kinder in seinem Hause nicht besorgen kann oder will, ist schuldig, dieselben nach zurückgelegtem fünften Jahre zur Schule zu schicken.“ Es stand also in der Pflicht des Hausvaters, für Unterricht zu sorgen. Und das eigentlich sogar in seinem Hause. Nur, wenn er das nicht garantieren konnte, sollte er seine Kinder zur Schule schicken. Und die Wohlhabenden schickten ihre Kinder natürlich auf private Schulen.
„Es besteht allgemeine Schulpflicht“. Rumms.⬆ nach oben
Bis zur Schulpflicht, wie wir sie heute kennen, vergingen nach dem ersten Edikt von Friedrich Wilhelm I. noch gut 130 Jahre. Sie fiel zusammen mit der Einführung der verpflichtenden Grundschule, um die es letzte Woche ging.
Als über die Weimarer Verfassung diskutiert wurde, wurden erstmals Vorgaben beschlossen, die die Unterrichtspflicht durch eine Schulpflicht ersetzen sollten. Denn: Die Weimarer Republik sah Bildung nicht mehr nur als private Aufgabe an, sondern als öffentliche Aufgabe des Staates, die in Schulen organisiert und für alle Kinder verbindlich gemacht werden sollte. Anders gesagt: Die Entscheidungsmacht der Hausväter, ob ihre Kids den Tag auf dem Feld oder in einer Schule verbringen sollten, hatte ausgedient.
In Artikel 145 der Verfassung von 1919 hieß es schließlich: „Es besteht allgemeine Schulpflicht. Ihrer Erfüllung dient grundsätzlich die Volksschule mit mindestens acht Schuljahren und die anschließende Fortbildungsschule bis zum vollendeten achtzehnten Lebensjahre.“ Ähnliche Formulierungen finden sich noch heute in allen Schulgesetzen der Bundesländer.
Wie siehst du das?⬆ nach oben
Die Schulpflicht wurde seit dem ersten Aufschlag von Friedrich Wilhelm I. im Jahr 1717 auch kritisch gesehen. Die Durchsetzung der Schulpflicht wurde als schwerer Eingriff in die Rechte des Hausvaters begriffen. Konservative Kräfte, kirchliche Kreise und liberale Bildungspolitiker stritten darüber, ob der Staat oder die Familie bzw. die Kirche die Hoheit über die Erziehung haben sollte.
Auch heute gibt es noch Debatten darüber, ob Eltern nicht selbst entscheiden sollten, ob ihr Kind in einer Schule oder zuhause unterricht werden sollte. Und ob eine Bildungspflicht die Schulpflicht ablösen könnte. Auf diese Debatte möchte ich an dieser Stelle aber noch nicht eingehen. Erstens, weil es hier um die historischen Ursprünge gehen soll und zweitens, weil ich über die Debatte um die Schulpflicht nochmal ausführlicher schreiben möchte. Aber du kannst mir schonmal helfen, indem du mir sagst:
ABSTIMMUNG
Sollte die Schulpflicht abgeschafft werden?⬆ nach oben⬆ nach oben⬆ nach oben
Redaktion und Schlussredaktion: Lea Schönborn.