Die Bundesrepublik hat jetzt das härteste Asylrecht ihrer Geschichte

© gettyimages / Carsten Koall / 2015

Flucht und Grenzen

Die Bundesrepublik hat jetzt das härteste Asylrecht ihrer Geschichte

Seit 2015 hat die Bundesregierung das Asylrecht sechs Mal verschärft. Was das für die Betroffenen bedeutet.

Profilbild von Rebecca Kelber
Reporterin für eine faire Wirtschaft

Die Asyl-Diskussion hängt schief. Entweder geht es nur um abstrakte Zahlen oder um emotionale Einzelfälle. Dabei gehört beides zusammen: Hinter den Statistiken warten die Menschen. Und die bekommen auch in Deutschland einen Abschreckungsapparat zu spüren, der weit vor Europa beginnt. Geflüchtete sind diejenigen, die den Rechtsruck in Deutschland am deutlichsten zu spüren bekommen und kaum etwas dagegen machen können.

In Deutschland lebten Ende 2018 laut Ausländerzentralregister 1,8 Millionen Schutzsuchende – so viele Menschen wie Hamburg Einwohner:innen hat. Für diese Gruppe ist in den vergangenen Jahren kaum etwas besser und vieles schlechter geworden. „An allen Schrauben wird zulasten der Geflüchteten gedreht“, sagt Philip Rusche, der in Berlin als Asylanwalt arbeitet.

Wo Geflüchtete wohnen dürfen, wie viel Geld sie zur Verfügung haben, ob sie arbeiten können, wie Abschiebungen ablaufen – das alles hat sich verändert. Immer wieder, bis kaum noch jemand durchblickte. Nicht nur, dass es ab 2015 jedes Jahr mindestens ein neues Gesetzespaket gab – die Gesetze sind dabei auch noch absichtlich kompliziert. Das hat Horst Seehofer im Juni beim Kongress wehrhafte Demokratie selbst gesagt (auch wenn er erklärte, das sei ironisch gemeint gewesen, als ihm deswegen öffentliche Empörung entgegenschlug).

Ich habe mich durch diesen juristischen Dschungel gekämpft, um zu verstehen, wie die Gesetzesverschärfungen den Alltag von geflüchteten Menschen verändert hat – auch wenn das im Einzelfall ganz unterschiedlich aussieht.

Es hängt zum Beispiel vom Bundesland ab, das für sie zuständig ist, und davon, was für einen Schutzstatus sie bekommen.

Deshalb habe ich mich auf die Länder konzentriert, aus denen in den vergangenen Jahren besonders viele Menschen gekommen sind: Syrien, Afghanistan und der Westbalkan.

Armutsflüchtlinge? Die Westbalkanregion und das Recht auf Asyl

Um eine wichtige Änderung im Asylrecht zu verstehen, müssen wir noch vor den Herbst der Migration 2015 springen: Denn ein Jahr vorher traf die Bundesregierung eine Entscheidung, die den Grundstein für ein Zwei-Klassen-Asylsystem bilden sollte.

Es geht um die Kategorie „sicherer Herkunftsstaat“. Das sind verfolgungsfreie Länder. Zumindest sind sie als das gesetzlich festgelegt. Deshalb geht das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) davon aus, dass Menschen aus diesen Ländern keinen Grund für Asyl haben. Ablehnungen kommen schneller, und es lässt sich weniger dagegen machen. Menschenrechtsorganisationen wie Pro Asyl kritisieren, dass dies dem individuellen Grundrecht auf Asyl widerspreche.

Bis 2014 war „sicherer Herkunftsstaat“ eine vernachlässigbare Kategorie, in der sich neben den EU-Ländern nur Ghana und Senegal fanden. Staaten, aus denen ohnehin fast niemand nach Deutschland kam. Dann erklärte der Bundestag sechs weitere Länder zu sicheren Herkunftsstaaten: Albanien, Bosnien, Serbien, Mazedonien, Montenegro und den Kosovo. Alles Länder auf dem Westbalkan, aus denen damals ein Viertel der Menschen kamen, die in Deutschland einen Asylantrag stellten. Noch heute sind aus diesen Ländern 140.000 Menschen als Schutzsuchende in Deutschland.

Befürworter:innen argumentierten damals, dass die Schutzquote für Menschen aus dem Westbalkan schon 2014 bei 0,4 Prozent lag. Ob Menschen von dort gute Gründe haben, um Asyl zu bekommen, haben damals verschiedene Länder ganz unterschiedlich bewertet. 2015 erkannte Großbritannien 17,5 Prozent der Asylbewerber:innen aus dem Westbalkan an, Frankreich 9,5 Prozent. Denn viele der Antragsteller:innen waren Roma, die in den Balkanländern stark diskriminiert werden.

Die Westbalkan-Länder konnten nur zu sicheren Herkunftsstaaten werden, weil der Grünen-Politiker Winfried Kretschmann, der als baden-württembergischer Ministerpräsident diesen Änderungen im Bundesrat zustimmen musste, einen Deal mit der Bundesregierung machte. Im Austausch für die sechs neuen sicheren Herkunftsstaaten sollte das Leben für alle anderen Asylbewerber:innen leichter werden.

Bis zum Herbst 2015 war es das auch ein bisschen.

Asylbewerber:innen konnten sich freier in Deutschland bewegen, bekamen mehr Geld und weniger Sachleistungen und durften nach drei Monaten in Deutschland arbeiten.

Für immer Erstaufnahmeeinrichtung

Nach dem Sommer 2015, unter dem Eindruck brennender Asylunterkünfte und einer johlenden AfD, wurde das Leben für die meisten Asylbeweber:innen spürbar härter – vor allem aber für Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten. Denn für sie wurde ein wichtiger Schritt im Asylverfahren ausgelassen.

Beantragt eine Person in Deutschland Asyl, wird sie erstmal für sechs Monate in einer Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht, für die das Bundesland verantwortlich ist, auf das sie verteilt wurde. Diese erste Zeit bedeutet für Geflüchtete oft gesellschaftliche Isolation.

Das geht schon mit der Lage von Erstaufnahmeeinrichtungen los. „Das sind klassischerweise Kasernen im Wald, irgendwo in der Pampa“, sagt Philip Rusche, der Asylrechtsanwalt. Solange Geflüchtete in Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht sind, dürfen sie ihren Landkreis nur mit Genehmigung verlassen. Das Essen gibt es vorgesetzt, oft ohne Rücksicht auf religiöse Vorschriften oder Nahrungsunverträglichkeiten. Geflüchtete bekommen Sachleistungen statt Taschengeld. Gearbeitet werden darf nicht.

Da es sind in allen Bundesländern Mindeststandards dafür gibt, wie Kommunen Geflüchtete unterbringen müssen, können Gemeinschaftsunterkünfte, für die die Gemeinden verantwortlich sind, im Einzelfall auch mal schlechter sein als die Erstaufnahmeeinrichtungen.

Nach diesen ersten sechs Monaten werden Geflüchtete auf die Kommunen verteilt, kommen in Gemeinschaftsunterkünfte oder dürfen sich eigene Wohnungen suchen. Nur nicht Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten. Die müssen seit Oktober 2015 bis zum Schluss ihres Asylverfahrens in Erstaufnahmeeinrichtungen bleiben. Deshalb sagt Rusche: „Die befinden sich asylrechtlich komplett in einem zweiten System.“

Damit wurde eine wichtige Richtung für die Asylrechtsverschärfungen der nächsten Jahre vorgegeben: Statt einem Asylrecht für alle gab es jetzt verschiedene Kategorien von Schutzsuchenden.

Während am Anfang bestimmte Gruppen davon noch profitierten, verschlechterte sich die Situation mit der Zeit auch für sie. So haben sich im Laufe der Jahre die Unterschiede zwischen Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten und anderen Asylbewerber:innen nach unten angepasst. Inzwischen sind sie fast ganz verschwunden: Mit dem Geordnete-Rückkehr-Gesetz, das am 21. August 2019 in Kraft getreten ist, müssen auch alle anderen Asylbewerber:innen nicht mehr nur drei oder sechs, sondern bis zu 18 Monate in den Erstaufnahmeeinrichtungen bleiben. Bei vielen dürfte das der Dauer des Asylverfahrens entsprechen.

Für Menschen aus dem Westbalkan hatten diese Verschärfungen den gewünschten Effekt zur Folge – die Anzahl der Anträge ist drastisch gesunken. Während 2015 noch ein Drittel aller Asylanträge von Menschen aus diesen Ländern gestellt wurden, ist der Anteil heute verschwindend gering.

Afghanistan: Die Angst vor der Abschiebung

Auch wenn das viele denken: Afghanistan gilt nicht als sicheres Herkunftsland. Nach Syrien kommen die meisten Geflüchteten aus Afghanistan, Ende 2018 waren es 210.000 Schutzsuchende. Vier von zehn afghanischen Asylbewerber:innen bekommen Asyl, also einen sogenannten Schutzstatus.

Es gibt vier verschiedene Arten von Schutzstatus:

  • Asylberechtigte nach dem Grundgesetz
  • Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Flüchtlingskonvention
  • subsidiärer Schutz und
  • das nationale Abschiebeverbot.

Seit dem „Asylkompromiss“ von 1993 ist Asyl nach dem Grundgesetz eine pro-forma-Kategorie. Alle vier Arten von Schutzstatus berechtigen geflüchtete Menschen, in Deutschland zu bleiben, sind aber in Einzelheiten unterschiedlich. Sie unterscheiden sich vor allem darin, wie schwer es ist, eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis für Deutschland zu bekommen und ob die Familie nachgeholt werden kann. Menschen aus Afghanistan bekommen meistens ein nationales Abschiebeverbot. Das heißt, für sie gibt es kaum Möglichkeiten, ihre Familie nachzuholen.

Mit einem Schutzstatus lässt es sich in Deutschland einigermaßen gut leben: Auch wenn man inzwischen erst einmal drei Jahre in dem Bundesland bleiben muss, dem man zugewiesen wurde. Aber man muss keine Angst vor einer überraschenden Abschiebung haben, dafür gibt es Anspruch auf Bafög und Sprachkurse und die Möglichkeit, sich eine Arbeit und eine Wohnung zu suchen.

Anders sieht das für die übrigen 60 Prozent der afghanischen Asylbewerber:innen aus. Sie bekommen eine Duldung. Gerade diese Gruppe spürt, dass sich nicht nur die Gesetze verschärft haben, sondern dass Behörden härter durchgreifen.

Eine Duldung bedeutet, sich in einem ewigen Schwebezustand zu befinden. Denn Personen mit einer Duldung haben zwar laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kein Recht auf einen Schutzstatus (werden also nicht als Flüchtlinge anerkannt), dürfen aber vorübergehend nicht abgeschoben werden. Theoretisch dürfen sie arbeiten.

Laut Asylanwalt Christoph Tometten gelten dabei aber so viele Ausnahmen, dass die wenigsten eine Arbeitserlaubnis erhalten. Es gibt verschiedene Gründe, warum jemand eine Duldung bekommt: zum Beispiel, weil die Person schwer krank ist, weil sie keine Papiere hat, weil ihre Familie hier ist oder weil sie eine Ausbildung gefunden hat.

Geduldete Flüchtlinge, die eine Ausbildung gefunden haben, müssen keine Angst vor Abschiebung haben. Mit einer sogenannten 3+2 Duldung können Geduldete nach den drei Jahren Ausbildung auf jeden Fall noch zwei Jahre im Betrieb arbeiten – so sollen Arbeitgeber mehr Sicherheit haben.

In Deutschland hatten Juni 2019 laut Bundesregierung 120.000 Menschen eine Duldung.

Eine Duldung gilt längstens sechs Monate, manchmal aber nur ein paar Tage. Läuft die Duldung aus und wird nicht verlängert, kann die Person theoretisch jederzeit abgeschoben werden. Und sie darf vorher nicht benachrichtigt werden darf. Das heißt dann: jeden Abend mit der Angst schlafen zu gehen, um fünf Uhr von der Polizei geweckt und in ein Flugzeug gesetzt zu werden.

Menschen aus Afghanistan mussten lange auch mit Duldung keine Angst vor einer Abschiebung haben, weil die Situation in ihrem Land so gefährlich war. Daran hat sich nichts geändert: Laut dem Global Peace Index 2019 ist Afghanistan das unsicherste Land der Welt, noch vor Syrien. Trotzdem hat Deutschland 2016 ein Rückübernahmeabkommen mit dem afghanischen Staat ausgehandelt. Seit drei Jahren wird abgeschoben, bis Ende 2018 waren es insgesamt 600 Menschen.

Wie überall handeln die Bundesländer dabei ganz unterschiedlich: Einem nach Bayern verteilten afghanischen Mann mit Duldung kann es passieren, dass er abgeschoben wird, weil er zwei Mal schwarzgefahren ist. Aus Berlin dagegen wird kaum je ein afghanischer Asylbewerber abgeschoben.

Diese Art von Beliebigkeit findet sich überall im Asylrecht: In Bayern ist es für Asylbewerber:innen zum Beispiel auch viel schwerer, eine Arbeitserlaubnis zu bekommen. Sogar die Anerkennungsquoten der Geflüchteten unterscheiden sich je nach BAMF-Außenstelle so stark, dass die vielen positiven Entscheidungen der Bremer Außenstelle vergangenen Sommer den „BAMF-Skandal“ produzierten. Dabei wurden im Nachhinein nur 0,4 Prozent der Entscheidungen revidiert.

Zum Vergleich: Laut der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken wurde ein Drittel der Asylentscheidungen, die 2018 von Gerichten überprüft wurden, im Nachhinein als falsch oder mangelhaft beurteilt.

Ohne Papiere gibt es kein vorwärts

Seit diesem Sommer ist das Leben für Asylbewerber:innen mit Duldung, aber ohne Papiere, besonders hart: Denn Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat vor ein paar Wochen eine „Duldung light“ eingeführt.

Genau wie bei den sicheren Herkunftsländern wird hier ein Parallelsystem geschaffen – von Menschen mit und Menschen ohne Papiere: Denn anders als Menschen mit einer „normalen“ Duldung gibt es seither für Menschen ohne Papiere keine Möglichkeit, eine Arbeitserlaubnis zu bekommen. Sie können auch nicht von der Duldung zu einem richtigen Aufenthaltstitel (und den damit verbundenen Rechten und Sicherheiten) „aufsteigen“.

Gleichzeitig können sie sich ohne Papiere aber auch nicht freiwillig in ein Flugzeug in ihr Herkunftsland setzen. Sie stecken also fest. Für Anwalt Tometten ist das deshalb eine der katastrophalsten Entwicklungen der letzten Monate. „Die Duldung light presst Menschen in die Perspektivlosigkeit.“

Das betrifft nicht nur abgelehnte Asylbewerber:innen, die ihre Papiere weggeworfen haben, um nicht abgeschoben zu werden – in einer Duldung befinden sich auch all diejenigen, die als Asylbewerber anerkannt wurden, aber keine Papiere mehr haben und denen die Botschaft ihres Landes keine neuen ausstellt. Das betrifft zum Beispiel Menschen aus Afghanistan. „Staaten vergeben ja nur einen Pass, wenn sie überzeugt sind, dass die Person da auch herkommt“, sagt Tometten.

Die meisten Ausländerbehörden meinen, eine Person aus Afghanistan könne neue Papiere bekommen – wenn sie sich nur genügend anstrenge. Tatsächlich funktioniere das fast nie, sagen mir beide Anwälte.

Warten auf die syrische Familie

Die meisten Geflüchteten in Deutschland kommen aus Syrien: 550.000 Menschen waren es Ende 2018. Sie betreffen die Asylrechtsverschärfungen am wenigsten. Trotzdem bekommen sie auch zu spüren, wie sich das Behördenhandeln geändert hat.

2016 entschied die Bundesregierung, dass subsidiär Schutzberechtigte zwei Jahre lang ihre Familie nicht mehr nachholen können sollten. Und dann, von einen Tag auf den anderen, stufte das BAMF fast alle Asylbewerber:innen aus Syrien als subsidiär schutzberechtigt ein. Damit verschwand für syrische Geflüchtete also zwei Jahre die Möglichkeit, ihre Familie nachzuholen. (Was es für Geflüchtete bedeuten kann, ohne ihre Familie in Deutschland zu sein, erzählt dieser Text).

2018 wurde eine Kontingent-Lösung eingeführt: Jeden Monat dürfen 1.000 Menschen aus Syrien nachgeholt werden. Aber auch dieses Warten sei weiterhin belastend, sagt Tometten. „Aber es ist natürlich einfacher, psychologisch mit der Situation umzugehen, wenn man weiß: Die Familie kommt in vier, fünf Monaten. Schwerer ist es erstmal ein halbes Jahr warten zu müssen, bis man weiß, ob die Familie überhaupt kommen darf.“

Devisen für Assad

Menschen aus Syrien ohne Ausweis oder mit abgelaufenem Ausweis kommen seit 2018 in ein weiteres Dilemma. Vorher konnten sie von den deutschen Behörden Papiere bekommen, inzwischen müssen sie sich an die syrische Botschaft wenden. Die stellt ihnen gerne Ausweisdokumente aus, denn so kommt das syrische Regime an Devisen in Euro. Ein syrischer Pass kostet mindestens 250 Euro, bei der hohen Anzahl an syrischen Geflüchteten kommen da schnell zweistellige Millionenbeiträge zusammen.

Der Politologe Usahma Felix Darrah, der im Vorstand des Verbandes deutsch-syrischer Hilfsvereine sitzt, kritisierte diese Praxis im Deutschlandfunk. Er sagte: „Das ist ja keine normale Botschaft, sondern die Botschaft eines Regimes, das nachweislich die schwersten Verbrechen gegen die eigene Zivilbevölkerung begangen hat und den größten Fluchtgrund darstellt.“

In dem Interview erzählt Darrah auch noch, dass Botschaftsmitarbeiter oft ein- bis zweitausend Euro von den Geflüchteten verlangen.

Der Asylanwalt Philip Rusche erzählt mir, dass einige seiner syrischen Mandant:innen sich aus politischen Gründen weigern, zur Botschaft zu gehen – und deshalb mit einer Duldung herumdümpeln.

Ein Klima der Angst zulasten der Integration

Die Liste der großen und kleinen Schikanen geht noch lange weiter. Inzwischen werden viele Menschen wegen illegaler Einreise angeklagt, wenn sie erst ein paar Tage in Deutschland warten, bevor sie Asyl beantragen. Syrer:innen, die schon seit Jahren als Flüchtlinge anerkannt sind, bekommen Vorladungen vom BAMF, das ihren Schutzstatus noch einmal überprüfen will. Bei Abschiebungen darf die Polizei jetzt Wohnungen auch ohne richterliche Erlaubnis betreten. Bis zur Abschiebung können Familien in einem normalen Gefängnis untergebracht werden. Atteste von psychologischen Psychotherapeut:innen, die von einer Abschiebung abraten, werden nicht mehr berücksichtigt. Pro Asyl befürchtet, dass deshalb mehr Menschen abgeschoben werden können, die schwer traumatisiert sind.

Nachdem 2015 selbst die Bild-Zeitung einen Sommer lang #refugeeswelcome rief, ist daraus vier Jahre später auch aus Angst vor der AfD ein #bleibtbloßweg geworden. Das neue Migrationspaket geht diesen Weg weiter – so sehr, dass sogar einige CDU-Mitglieder im Rechtsausschuss Skrupel bekamen. Sie wollten, dass der Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen sollte, um die Gesetze abzumildern.

Dazu kam es nicht. Auch dieses Gesetzespaket hat der Bundesrat durchgewunken. Die Zeit des Willkommens ist für Geflüchtete in Deutschland schon lange vorbei.


Redaktion: Philipp Daum; Schlussredaktion: Vera Fröhlich; Bildredaktion: Rico Grimm (Asylbewerber 2015 im ehemaligen Berliner Flughafen Tempelhof).

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